MSP Berlin • Fachgebiete und Kompetenzen

M|S|P Berlin

Unsere Fachgebiete

Zusätzlich verfügen wir bei Bedarf über ein Netzwerk von erfahrenen Steuerberatern, Notaren und Unternehmensberatern – bleiben aber auch in diesem Fall Ihr Ansprechpartner.

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Gesellschaftsrecht

Fachwissen, Erfahrung und Durchsetzungskraft sind wichtige Kompetenzen Ihres Beraters im Gesellschaftsrecht. Es gehört aber auch betriebswirtschaftlicher Sachverstand ebenso wie Fingerspitzengefühl dazu, um mögliche Konsequenzen Ihrer Entscheidungen in gesellschaftsrechtlichen Fragen abzusehen und Sie vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren.

Eine transparente Erläuterung unserer Handlungsempfehlungen steht am Beginn unserer Beratung. Bei der Umsetzung Ihrer Ziele legen wir Wert darauf, in den häufig komplexen Gesamtsituationen, in denen meist auch wirtschaftliche oder familiäre Belange eine Rolle spielen, einen klaren Weg aufzuzeigen. Dies gilt für alle Bereiche des Gesellschaftsrechts von der Gründung, Finanzierung über Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zur Auflösung der Gesellschaft. Ein Netzwerk von kompetenten Steuer- und Unternehmensberatern können wir bei Bedarf zur Beratung hinzuziehen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Begleitung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer. Derartige Streitigkeiten erfordern eine vertiefte Kenntnis sowohl in allen Belangen des Gesellschaftsrechts als auch den meist dahinter stehenden wirtschaftlichen Fragen. Wir begleiten Sie in jeder Phase des Streits, erstellen Strategien, bereiten Gesellschafterversammlungen vor und/oder begleiten Sie bei diesen, damit Ihre Interessen rechtssicher vertreten und durchgesetzt werden können. Wir scheuen uns dabei auch nicht vor gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn eine gütliche Beilegung aussichtlos erscheint. Hier können wir auf eine jahrelange Erfahrung in der gerichtlichen Durchsetzung oder Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen verweisen.

  • Beratung bei der Auswahl und Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (u.a. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, PartG) einschließlich Entwerfen und Überarbeiten von Gesellschaftsverträgen und Nachfolgeregelungen
  • Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführer und Vorstand
  • Statusfeststellungsverfahren zur Sozialversicherungsfreiheit von Geschäftsführern und angestellten Gesellschaftern
  • Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Beratung und Begleitung bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Unternehmenskäufen und Transaktionen sowie Geschäftsanteilskauf- und Verkauf
  • Fragen der Haftung von Geschäftsführer und Vorstand im Krisenfall
  • Umstrukturierungen im Unternehmen, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel)
  • Sanierung von Gesellschaften (siehe „Insolvenz und Sanierung“)
  • Liquidation der Gesellschaft
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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht umfasst die in der Insolvenzordnung (InsO) geregelten Rechte und Pflichten im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren steht Unternehmen und Privatpersonen offen.

Wir setzen mit unserer Beratung sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens an.

Je früher Krisensymptome erkannt und ihnen entgegengewirkt wird, umso größer sind die Chancen beispielsweise im Wege von Verhandlungen mit Banken und Gläubigern sowie durch weitere Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen zu erhalten oder Sie als Privatperson von Schulden zu befreien. Dies gilt auch für Ihre Vertretung als Gläubiger bei der Durchsetzung Ihrer Forderung.

Unser Beratungsangebot für Unternehmen und Privatpersonen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten:

  • Analyse der bestehenden Situation – auch vor Ort – und Aufspüren der Krisenursachen
  • Erarbeitung von Sanierungsmöglichkeiten und Konzepten mit konkreten Handlungsempfehlungen
  • Führen von Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern, wie Banken, Lieferanten etc. mit dem Ziel der Vermeidung eines Insolvenzverfahrens
  • Prüfung Ihres Unternehmens auf das Vorliegen von Insolvenzgründen (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung), die Sie zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichten können
  • Beratung und Begleitung bei der Vorbereitung und Stellung eines Insolvenzantrags
  • Beratung der Geschäftsführer oder des Unternehmers zur Vermeidung einer persönlichen Haftung
  • Beratung in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren nach den §§ 270 ff InsO
  • Beratung und Begleitung von Privatpersonen bei der Erstellung und Durchführung des außergerichtlichen sowie des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • Erstellung von Insolvenzplänen
  • Beratung und Begleitung des Schuldners im gesamten Verlauf des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Bei komplexen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen verfügen wir über ein Netzwerk von Unternehmens- und Steuerberatern

Als Gläubiger nehmen wir Ihre Interessen unter anderem in den folgenden Bereichen wahr:

  • Durchsetzung Ihrer Forderung im Vorfeld einer möglichen Insolvenz Ihres Schuldners mit dem Ziel einer insolvenzfesten Befriedigung
  • Vertretung im Falle einer Insolvenz- oder Betrugsstraftat des Schuldners mit dem Ziel einer bevorrechtigten Befriedigung Ihrer Forderung
  • Vertretung bei der Stellung eines Gläubigerinsolvenzantrags
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
  • Durchsetzung von Sicherungsrechten und sonstigen Sonderrechten der Gläubiger im Insolvenzverfahren
  • Verteidigung gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters
  • Teilnahme an einem Gläubigerausschuss
  • Teilnahme an einer durch das Insolvenzgericht einberufenen Gläubigerversammlung und Vertretung bei der Abstimmung über zu fassenden Beschlüsse
  • Überprüfung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters und Einsicht in die Insolvenzakten
  • Unterstützung und Beratung, um die mit dem Insolvenzverfahren angestrebte Restschuldbefreiung eines unredlichen Schuldners zu verhindern
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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Es ergänzt das – vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte – allgemeine Zivilrecht. Wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung, z.B. durch die Anwendbarkeit von Vertragsstrafen, durch Formfreiheiten sowie durch die Einbeziehung von Handelsbräuchen. Es erleichtert einerseits die schnelle Abwicklung des Handelsgeschäfts, kann in seiner Anwendung deshalb aber auch Gefahren bergen.

Unsere Beratung setzt daher nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht an, sondern zielt darauf ab, durch juristische Begutachtung und Veränderung der alltäglichen Handlungsprozesse in Ihrem Unternehmen unnötige Rechtsstreite zu vermeiden.

Durch eine umfassende Prüfung Ihrer Vertragsmuster und Ihrer Betriebsorganisation wollen wir mit Ihnen gemeinsame sicherstellen, Missverständnisse im alltäglichen Geschäft mit Ihren Handelspartnern zu vermeiden.

Ordentliche Handelsverträge und klare Handlungsrichtlinien für Sie und Ihre Mitarbeiter sind wesentliche Faktoren einer guten Betriebsorganisation. Dies erspart Ihnen Gerichtsverfahren, die damit verbundenen Kosten und erheblichen Zeitaufwand für die Betreuung von Problemfällen und bringt Ihnen klare betriebswirtschaftliche Vorteile.

  • Handelskaufrecht, auch mit Bezügen zum UN-Kaufrecht
  • Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht
  • Handelsregisterrecht und Eintragungspflichten
  • Handelsfirma mit Fragen zur Firmierung und Firmenfortführung
  • Kommissionsgeschäft
  • Rechnungslegung/Bilanzrecht
  • Prokura und Handlungsvollmacht
  • AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs- und Lieferbedingungen
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Vertragsrecht

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet!“

Verträge sind der Grundstein für Geschäftsbeziehungen – sie bestimmen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Eindeutige Regelungen in einer klaren Sprache und verständliche Formulierungen sollen Sie für „schlechte“ Zeiten vor dem bösen Erwachen bewahren – darauf legen wir bei Ihrer Beratung besonderen Wert. Eine professionelle Begleitung bei der Vertragserstellung und den damit verbundenen Verhandlungen kann frühzeitig Differenzen, Problembereiche und Risiken offenbaren. Dadurch können wir mit Ihnen noch im Vorfeld des Vertragsschlusses Lösungen erarbeiten, die Ihnen in der Zukunft teure Konflikte ersparen.

In den von uns vertretenen Rechtsgebieten erstellen oder prüfen wir Verträge aller Art (siehe hierzu das jeweilige Rechtsgebiet) und begleiten Sie – sofern gewünscht – auch bei den Vertragsverhandlungen. Außerdem erstellen wir auf Ihren Geschäftsbereich und Ihr Unternehmen zugeschnittene allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Wir können aus unserer langjährigen Erfahrung auf ein umfangreiches Repertoire an Verträgen zurückgreifen. Der individuelle Sachverhalt steht bei der Vertragsgestaltung jedoch im Vordergrund. Sie erhalten von uns keine Standardtexte, sondern spezielle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsentwürfe.

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Arbeitsrecht

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es von großem Interesse, bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen möglichst frühzeitig gestaltend einzugreifen, um das Geschehen nicht aus der Hand zu geben. Nur so lassen sich falsche und vorschnelle Schritte vermeiden, welche später teils nur schwer wieder korrigiert werden können. Dabei sollte darauf geachtet werden, das Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten.

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht.

Wir kennen die Denk- und Handlungsweise beider Seiten. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung klären wir alle rechtlichen Fragen und entwickeln mit Ihnen eine geeignete Strategie.

Welche Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses für Sie die erfolgversprechendste ist, lässt sich nicht generell festlegen. Ob befristet, unbefristet, Teilzeit oder Vollzeit die richtige Wahl ist, hängt immer von den konkreten Umständen Ihres Falls ab. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und die Auswirkungen auf Ihre Zukunft und legen Chancen und Risiken dar.

Wir prüfen des Weiteren die Möglichkeit und Wirksamkeit von Kündigungen und entwickeln Strategien, um Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

  • Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen, Verlängerung der Befristung und Entfristungsklagen
  • flexible Gestaltung der Arbeitszeit z. B. durch Arbeitszeitkonten, Arbeit auf Abruf und Überstundenregelungen
  • flexible Vergütungsmodelle, Gratifikationen und Zielvereinbarungen
  • Teilzeittätigkeit, sei es aufgrund einvernehmlicher Vereinbarung oder eines Anspruches nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz oder im Rahmen der Elternzeit
  • Anspruch auf Elternzeit, Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung, Übertragung von Urlaub
  • Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Auswirkung auf die Vergütungsansprüche
  • Abmahnung und Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Einsichtsrechte in die Personalakte
  • Änderungskündigung, Beendigungskündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutzklagen
  • allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz, Weiterbeschäftigungsanspruch
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • der Betriebsübergang und seine rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen
  • Eingruppierungsstreitigkeiten
  • Gehaltsansprüche, Schadenersatzansprüche und Aufrechnungsmöglichkeiten, Verfallsfristen und Vertragsstrafen
  • Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
  • Zeugnis und Arbeitspapiere, Zeugnisberichtigung
  • Betriebliche Altersvorsorge
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Mietrecht

Das Mietverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis und wie kaum ein anderes Rechtsverhältnis einem ständigen Wandel unterworfen. Dies betrifft sowohl die daran beteiligen Parteien und deren Interessen als auch die hierfür geltenden Rechtsgrundlagen und deren Anwendung durch die Gerichte. So ist das Mietrecht in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit zu einer komplizierten und umfangreichen Materie geworden. Dagegen findet man zu diesem Thema in den Medien häufig stark vereinfachte Darstellungen der Rechtslage und gut gemeinte Ratschläge, welche nach unseren Erfahrungen bei den Mandanten falsche Vorstellungen hervorrufen.

Sowohl die Interessen des Vermieters als Eigentümer der Immobile, als auch die des Mieters, der darin seinen privaten oder geschäftlichen Lebensmittelpunkt begründet, müssen geschützt, berücksichtigt und in Übereinstimmung gebracht werden. Es ist erforderlich, zukünftige Entwicklungen soweit wie möglich vorherzusehen, um zu verhindern, dass aus der sicheren Geldanlage ein Verlustgeschäft oder dem trauten Heim eine gesundheitliche oder finanzielle Belastung wird.

Aufgrund langjähriger Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und Gewerbemietern verfügen wir über umfangreiche praktische Erfahrung und die notwendige fachliche Kompetenz, um Sie bei diesen Fragen professionell betreuen zu können.

  • Entwurf, Verhandlung und Prüfung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen oder Pachtverträgen
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen
  • Untervermietung
  • Eigenbedarf
  • Befristung von Mietverhältnissen
  • Vorbereitung und Durchsetzung oder die Abwehr von Mieterhöhungen
  • Modernisierung / Sanierung durch den Vermieter
  • Nebenkosten, Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
  • Mängel an der Mietsache oder Pachtsache einschließlich daraus resultierender Ansprüche auf Beseitigung und Mietminderung
  • Miet- oder Pachtrückstände einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung
  • Eigentümerwechsel oder Mieterwechsel
  • Abmahnungen wegen Verletzung von Vertragspflichten
  • Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen einschließlich der gerichtlichen Vertretung bei Räumungsklagen und in der Räumungsvollstreckung
  • Renovierung, Schönheitsreparaturen und Schadenersatzansprüche
  • Kautionsrückforderungen
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Immobilienrecht

Neben dem Mietrecht gibt es im Zusammenhang mit Grundstücken noch eine Vielzahl weiterer Rechtsthemen, die zu beachten sind und unter dem Oberbegriff Immobilien- oder auch Grundstücksrecht zusammengefasst werden. Hierunter fallen vor allem die Übertragung und die Nutzung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen.

Ein Kernpunkt ist hierbei der Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Wohnungen, einschließlich der dabei erforderlichen Finanzierungen und Eintragungen im Grundbuch, welche sich in der Regel nicht nur auf den Eigentumswechsel, sondern auch auf die Belastung des Grundstücks mit Hypotheken oder Grundschulden, aber auch mit persönlichen Dienstbarkeiten oder Nießbrauchrechten beziehen. Diese Verträge müssen zwar vor einem Notar geschlossen werden – der Notar ist aber neutrale Amtsperson und darf die Parteien zum Inhalt des Vertrags nicht beraten. Da es regelmäßig gegenläufige Interessen zwischen Verkäufer und Käufer gibt, ist eine zusätzliche anwaltliche Beratung unbedingt zu empfehlen.

Daneben ergeben sich aber auch aus der Nutzung des Grundstücks oder Gebäudes zusätzliche Rechtsfragen aus dem Maklerrecht, dem privaten Baurecht sowie dem Dienstvertragsrecht, insbesondere wenn die Einzelheiten der Bewirtschaftung einer Hausverwaltung übertragen werden.

Wir beraten Sie daher nicht nur beim Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie, sondern auch bei deren Nutzung und Umgestaltung und den sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen.

  • Beratung und Begleitung bei Kauf und Verkauf von Grundstücken und Wohnungen einschließlich Beratung bei den zur Finanzierung von Immobilienkäufen abzuschließenden Verträgen
  • Vertragsgestaltung bei Maklerverträgen einschließlich Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Belastung von Grundstücken mit Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechten, Wohn- und Wegerechten
  • Zwangsvollstreckung in Grundstücke und Wohnungen einschließlich Bratung und Begleitung bei einer Zwangsversteigerung oder der Abwehr einer solchen
  • privates Baurecht einschließlich der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen aus Bauverträgen einschließlich der Mängelgewährleistung
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Wettbewerbsrecht

Nicht jede gute Idee ist die geeignete Grundlage, um ein Geschäft aufzubauen oder zu fördern. Vielmehr können gewichtige Gründe einer Umsetzung der Idee entgegenstehen – sei es, dass ein anderer die gleiche Idee schon früher hatte oder durch die Idee oder die Art ihrer Umsetzung ein anderer in seinen Rechten beeinträchtigt wird.

Das Wettbewerbsrecht beschreibt die Regeln zulässigen wirtschaftlichen Verhaltens, die jeder Unternehmer bei der Teilnahme am Wettbewerb beachten muss. Zusätzlich klären wir auch Fragen bei der Verletzung des geistigen Eigentums und der Schutzrechte der Gewerbetreibenden im Rahmen des Markenrechts.

  • Beratung über die Zulässigkeit von Werbe- und Vertriebsmaßnahmen
  • Prüfung von kritischen Sachverhalten auf Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bspw. bei unzulässiger oder irreführender Werbung
  • Kontrolle von Werbemaßnahmen, Geschäftspraktiken oder sonstiger möglicherweise unlauterer Handlungen von Konkurrenten
  • Geltendmachung Ihrer Rechte im Fall von sittenwidriger Nachahmung Ihrer eigenen Leistungen und Produktpiraterie sowie Markenverletzungen
  • Aussprache und Abwehr von Abmahnungen unlauter Verhaltensweisen von Konkurrenten einschließlich Formulierung von Unterlassungserklärungen
  • Vertretung bei der schnellen Erlangung von Rechtsschutz mittels Einstweiliger Verfügungen und deren Durchsetzung
  • Unterlassungsklagen
  • Anmeldung von Marken
  • Sicherung von Domain- und Namensrechten
  • Urheberrechtsfragen