Zusätzlich verfügen wir bei Bedarf über ein Netzwerk von erfahrenen Steuerberatern, Notaren und Unternehmensberatern – bleiben aber auch in diesem Fall Ihr Ansprechpartner.
Fachwissen, Erfahrung und Durchsetzungskraft sind wichtige Kompetenzen Ihres Beraters im Gesellschaftsrecht. Es gehört aber auch betriebswirtschaftlicher Sachverstand ebenso wie Fingerspitzengefühl dazu, um mögliche Konsequenzen Ihrer Entscheidungen in gesellschaftsrechtlichen Fragen abzusehen und Sie vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren.
Eine transparente Erläuterung unserer Handlungsempfehlungen steht am Beginn unserer Beratung. Bei der Umsetzung Ihrer Ziele legen wir Wert darauf, in den häufig komplexen Gesamtsituationen, in denen meist auch wirtschaftliche oder familiäre Belange eine Rolle spielen, einen klaren Weg aufzuzeigen. Dies gilt für alle Bereiche des Gesellschaftsrechts von der Gründung, Finanzierung über Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zur Auflösung der Gesellschaft. Ein Netzwerk von kompetenten Steuer- und Unternehmensberatern können wir bei Bedarf zur Beratung hinzuziehen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Begleitung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer. Derartige Streitigkeiten erfordern eine vertiefte Kenntnis sowohl in allen Belangen des Gesellschaftsrechts als auch den meist dahinter stehenden wirtschaftlichen Fragen. Wir begleiten Sie in jeder Phase des Streits, erstellen Strategien, bereiten Gesellschafterversammlungen vor und/oder begleiten Sie bei diesen, damit Ihre Interessen rechtssicher vertreten und durchgesetzt werden können. Wir scheuen uns dabei auch nicht vor gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn eine gütliche Beilegung aussichtlos erscheint. Hier können wir auf eine jahrelange Erfahrung in der gerichtlichen Durchsetzung oder Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen verweisen.
Das Insolvenzrecht umfasst die in der Insolvenzordnung (InsO) geregelten Rechte und Pflichten im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren steht Unternehmen und Privatpersonen offen.
Wir setzen mit unserer Beratung sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens an.
Je früher Krisensymptome erkannt und ihnen entgegengewirkt wird, umso größer sind die Chancen beispielsweise im Wege von Verhandlungen mit Banken und Gläubigern sowie durch weitere Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen zu erhalten oder Sie als Privatperson von Schulden zu befreien. Dies gilt auch für Ihre Vertretung als Gläubiger bei der Durchsetzung Ihrer Forderung.
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Es ergänzt das – vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte – allgemeine Zivilrecht. Wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung, z.B. durch die Anwendbarkeit von Vertragsstrafen, durch Formfreiheiten sowie durch die Einbeziehung von Handelsbräuchen. Es erleichtert einerseits die schnelle Abwicklung des Handelsgeschäfts, kann in seiner Anwendung deshalb aber auch Gefahren bergen.
Unsere Beratung setzt daher nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht an, sondern zielt darauf ab, durch juristische Begutachtung und Veränderung der alltäglichen Handlungsprozesse in Ihrem Unternehmen unnötige Rechtsstreite zu vermeiden.
Durch eine umfassende Prüfung Ihrer Vertragsmuster und Ihrer Betriebsorganisation wollen wir mit Ihnen gemeinsame sicherstellen, Missverständnisse im alltäglichen Geschäft mit Ihren Handelspartnern zu vermeiden.
Ordentliche Handelsverträge und klare Handlungsrichtlinien für Sie und Ihre Mitarbeiter sind wesentliche Faktoren einer guten Betriebsorganisation. Dies erspart Ihnen Gerichtsverfahren, die damit verbundenen Kosten und erheblichen Zeitaufwand für die Betreuung von Problemfällen und bringt Ihnen klare betriebswirtschaftliche Vorteile.
Verträge sind der Grundstein für Geschäftsbeziehungen – sie bestimmen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Eindeutige Regelungen in einer klaren Sprache und verständliche Formulierungen sollen Sie für „schlechte“ Zeiten vor dem bösen Erwachen bewahren – darauf legen wir bei Ihrer Beratung besonderen Wert. Eine professionelle Begleitung bei der Vertragserstellung und den damit verbundenen Verhandlungen kann frühzeitig Differenzen, Problembereiche und Risiken offenbaren. Dadurch können wir mit Ihnen noch im Vorfeld des Vertragsschlusses Lösungen erarbeiten, die Ihnen in der Zukunft teure Konflikte ersparen.
In den von uns vertretenen Rechtsgebieten erstellen oder prüfen wir Verträge aller Art (siehe hierzu das jeweilige Rechtsgebiet) und begleiten Sie – sofern gewünscht – auch bei den Vertragsverhandlungen. Außerdem erstellen wir auf Ihren Geschäftsbereich und Ihr Unternehmen zugeschnittene allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Wir können aus unserer langjährigen Erfahrung auf ein umfangreiches Repertoire an Verträgen zurückgreifen. Der individuelle Sachverhalt steht bei der Vertragsgestaltung jedoch im Vordergrund. Sie erhalten von uns keine Standardtexte, sondern spezielle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsentwürfe.
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es von großem Interesse, bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen möglichst frühzeitig gestaltend einzugreifen, um das Geschehen nicht aus der Hand zu geben. Nur so lassen sich falsche und vorschnelle Schritte vermeiden, welche später teils nur schwer wieder korrigiert werden können. Dabei sollte darauf geachtet werden, das Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten.
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Wir kennen die Denk- und Handlungsweise beider Seiten. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung klären wir alle rechtlichen Fragen und entwickeln mit Ihnen eine geeignete Strategie.
Welche Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses für Sie die erfolgversprechendste ist, lässt sich nicht generell festlegen. Ob befristet, unbefristet, Teilzeit oder Vollzeit die richtige Wahl ist, hängt immer von den konkreten Umständen Ihres Falls ab. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und die Auswirkungen auf Ihre Zukunft und legen Chancen und Risiken dar.
Wir prüfen des Weiteren die Möglichkeit und Wirksamkeit von Kündigungen und entwickeln Strategien, um Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
Das Mietverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis und wie kaum ein anderes Rechtsverhältnis einem ständigen Wandel unterworfen. Dies betrifft sowohl die daran beteiligen Parteien und deren Interessen als auch die hierfür geltenden Rechtsgrundlagen und deren Anwendung durch die Gerichte. So ist das Mietrecht in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit zu einer komplizierten und umfangreichen Materie geworden. Dagegen findet man zu diesem Thema in den Medien häufig stark vereinfachte Darstellungen der Rechtslage und gut gemeinte Ratschläge, welche nach unseren Erfahrungen bei den Mandanten falsche Vorstellungen hervorrufen.
Sowohl die Interessen des Vermieters als Eigentümer der Immobile, als auch die des Mieters, der darin seinen privaten oder geschäftlichen Lebensmittelpunkt begründet, müssen geschützt, berücksichtigt und in Übereinstimmung gebracht werden. Es ist erforderlich, zukünftige Entwicklungen soweit wie möglich vorherzusehen, um zu verhindern, dass aus der sicheren Geldanlage ein Verlustgeschäft oder dem trauten Heim eine gesundheitliche oder finanzielle Belastung wird.
Aufgrund langjähriger Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und Gewerbemietern verfügen wir über umfangreiche praktische Erfahrung und die notwendige fachliche Kompetenz, um Sie bei diesen Fragen professionell betreuen zu können.
Neben dem Mietrecht gibt es im Zusammenhang mit Grundstücken noch eine Vielzahl weiterer Rechtsthemen, die zu beachten sind und unter dem Oberbegriff Immobilien- oder auch Grundstücksrecht zusammengefasst werden. Hierunter fallen vor allem die Übertragung und die Nutzung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen.
Ein Kernpunkt ist hierbei der Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Wohnungen, einschließlich der dabei erforderlichen Finanzierungen und Eintragungen im Grundbuch, welche sich in der Regel nicht nur auf den Eigentumswechsel, sondern auch auf die Belastung des Grundstücks mit Hypotheken oder Grundschulden, aber auch mit persönlichen Dienstbarkeiten oder Nießbrauchrechten beziehen. Diese Verträge müssen zwar vor einem Notar geschlossen werden – der Notar ist aber neutrale Amtsperson und darf die Parteien zum Inhalt des Vertrags nicht beraten. Da es regelmäßig gegenläufige Interessen zwischen Verkäufer und Käufer gibt, ist eine zusätzliche anwaltliche Beratung unbedingt zu empfehlen.
Daneben ergeben sich aber auch aus der Nutzung des Grundstücks oder Gebäudes zusätzliche Rechtsfragen aus dem Maklerrecht, dem privaten Baurecht sowie dem Dienstvertragsrecht, insbesondere wenn die Einzelheiten der Bewirtschaftung einer Hausverwaltung übertragen werden.
Wir beraten Sie daher nicht nur beim Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie, sondern auch bei deren Nutzung und Umgestaltung und den sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen.
Nicht jede gute Idee ist die geeignete Grundlage, um ein Geschäft aufzubauen oder zu fördern. Vielmehr können gewichtige Gründe einer Umsetzung der Idee entgegenstehen – sei es, dass ein anderer die gleiche Idee schon früher hatte oder durch die Idee oder die Art ihrer Umsetzung ein anderer in seinen Rechten beeinträchtigt wird.
Das Wettbewerbsrecht beschreibt die Regeln zulässigen wirtschaftlichen Verhaltens, die jeder Unternehmer bei der Teilnahme am Wettbewerb beachten muss. Zusätzlich klären wir auch Fragen bei der Verletzung des geistigen Eigentums und der Schutzrechte der Gewerbetreibenden im Rahmen des Markenrechts.